Spenden und Kirchgeld

Unterstützen Sie mit ihrem Kirchgeld soziale Projekte und helfen uns den Erhalt unserer Kirchen zu finanzieren. Jeder Beitrag zählt und stärkt unser gemeinsames Miteinander!

Wir wollen niemanden im Regen stehen lassen
Wir wollen niemanden im Regen stehen lassen

Sammlungen in den Kirchen und zum Ausgang des Gottesdienstes

  • Potschappel: für Bauaufgaben an der Emmauskirche
  • Döhlen: Bauaufgaben an der Lutherkirche und Umbau der Kirche zum Gemeinde- und Begegnungszentrum
  • Deuben: Bauaufgaben an der Christuskirche/Dacherneuerung
  • Hainsberg: Restaurierung der Orgel in der Hoffnungskirche
  • Somsdorf: Bauaufgaben an der Georgenkirche, Erhaltung des Pfarrhauses

Kirchgeld

Das Kirchgeld wird in unserer Landeskirche seit 1990 auf der Grundlage des staatlichen und kirchlichen Kirchensteuerrechts neben der Landeskirchensteuer als sog. Ortskirchensteuer erhoben. Ortskirchensteuer und Landeskirchensteuer sind Kirchensteuern und können unbeschränkt als Sonderausgaben mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das Kirchgeld kommt zu 100 % der Kirchgemeinde vor Ort zugute und steht dort zur Stärkung der kirchgemeindlichen Arbeit zur Verfügung.

Das Kirchgeld ist keine unverhältnismäßige Abgabe. Jedes Kirchgemeindeglied ab dem 16. Lebensjahr kann und soll damit zur Finanzierung der kirchgemeindlichen Arbeit beitragen. Der Mindestbetrag liegt bei 6 Euro pro Jahr. Die tabellarische Staffelung erfolgt nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit; die Freigrenzen des Einkommensteuerrechts kommen systemkonform nicht zur Anwendung. Eine das Existenzminimum gefährdende Kirchgeldschuld ist bei einem Kirchgeldsatz von 0,3 % der jährlich verbleibenden Einnahmen nicht denkbar. Da das Kirchgeld - anders als die Landeskirchensteuer - von der Kirchgemeinde erhoben wird und auch dort verbleibt, liegt keine Doppelbesteuerung vor. Dennoch kann man, wenn man die Notwendigkeit dieser Einnahme für die eigene Kirchgemeinde nicht nachvollziehen will, die gezahlte Landeskirchensteuer auf das zu entrichtende Kirchgeld anrechnen lassen.

Aufgrund des spezifischen Erhebungsverfahrens findet kein Einzug statt. Das Erhebungsverfahren auf Grundlage einer gewissenhaften Selbsteinschätzung ist einfach und für die Kirchgemeinden mit vergleichsweise geringem Verwaltungsaufwand leistbar (Quelle: evlks.de).

Bankverbindungen

Kirchgeld

Empfänger
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Freital
IBAN
DE31 3506 0190 1657 6010 19
BIC
GENO DED1 DKD
Bank
KD-Bank LKG Sachsen
Zweck
Kirchgeldnummer und Name

Friedhof

Empfänger
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Freital
IBAN
DE11 3506 0190 1623 2300 11
BIC
GENO DED1 DKD
Bank
KD-Bank LKG Sachsen
Zweck
Grabstellennummer, Nummer Gebührenbescheid, Name Grabstelleninhaber

Sonstige Überweisungen (Kirche, Gemeinderüstzeit, Spende…)

Empfänger
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Freital, Kassenverwaltung Pirna
IBAN
DE11 3506 0190 1617 2090 27
BIC
GENO DED1 DKD
Bank
KD-Bank LKG Sachsen
Zweck
RT 0852 und Angabe wofür das Geld verwendet werden soll

Eine Spendenbescheinung zur Vorlage beim Finanzamt kann ausgestellt werden.